Schweizerischer Zwerghunde-Club

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ABC für zukünftige SKG-Züchter

Schweizerische Kynologische Gesellschaft
Société Cynologique Suisse
Societa Cinologica Svizzera

Brunnmattstrasse 24, 3007 Bern

Geschäftsstelle / secrétariat centrale / Ufficio centrale
Postfach 8276
CH-3001 Bern
Tel. 031 306 62 62
Fax 031 306 62 60
E-Mail skg@skg.ch
Homepage www.skg.ch

Wer mit Abstammungsurkunden der SKG züchten will, wird bereits zu Beginn und insbesondere im Verlauf seiner züchterischen Tätigkeit mit zwei Instanzen zu tun haben: einerseits mit dem für die Rasse zuständigen Rasseklub, andererseits mit dem Dachverband, der Schweizerischen Kynologischen Gesellschaft SKG. Der zukünftige SKG-Züchter sollte rechtzeitig mit diesen Instanzen Kontakt aufnehmen.

Der Rasseklub regelt, leitet und überwacht dass Zuchtgeschehen der von ihm betreuten Rasse/n. Er veranstaltet Zuchtzulassungsprüfungen und prüft, ob der vorgestellte Hund die Anforderungen an eine Zuchtverwendung erfüllt. Er beurteilt später die Qualität der gefallenen Welpen und kontrolliert die in der Zuchtstätte herrschenden Haltungs- und Aufzuchtbedingungen. Jeder Rasseklub hat einen Zuchtverantwortlichen, welcher den Neuzüchtern mit Rat und Tat zur Seite steht. Der Rasseklub muss unbedingt bereits vor der Zuchtplanung kontaktiert werden. Er ist es auch, der die Zuchtstättenvorkontrolle vornehmen und die Zuchtstätte für in Ordnung befinden muss.

Bevor man einen Wurf junger Hunde plant, gibt es eine ganze Reihe von Formalitäten und Vorkehrungen organisatorischer und administrativer Art, die zu treffen sind, bevor die Hündin in die Hitze kommt. So wird sichergestellt, dass der Start gelingt und die Züchterkarriere nicht bereits zu Beginn zu Enttäuschungen und Überraschungen negativer Art führt:

1. Antrag auf Zuchtnamenschutz:
Bei der SKG kann das Formular "Antrag zum internationalen Schutz eines Zuchtnamens" bestellt werden. Mit dem Formular werden dem zukünftigen SKG-Züchter das Zucht- und Eintragungsreglement (ZER) der SKG sowie weitere wichtige Informationen und Broschüren zugestellt.

2. Studium der Reglemente:
Der zukünftige SKG-Züchter wird ersucht, diese Unterlagen sowie das Zuchtreglement des für die zu züchten beabsichtigte Rasse zuständigen Rasseklubs vor Einreichung des Antrags eingehend zu studieren.

3. Erwerb der Mitgliedschaft im Rasseklub:

Es wird empfohlen, dem zuständigen Rasseklub als Mitglied beizutreten. Der Züchter kann dessen Veranstaltungen besuchen, notwendige Informationen einholen und vom Wissen der erfahrenen Züchter profitieren. Für alle Dienstleistungen im Zuchtwesen (Zuchtzulassungsprüfung, Wurf- und Zuchtstättenkontrollen, etc.) werden einem Mitglied reduzierte Gebühren gewährt. Voraussetzung für die Zucht mit SKG-Abstammungsurkunden ist die Mitgliedschaft nicht, doch ist der Züchter (sowie auch der Deckrüdenhalter) in jedem Fall dem Zuchtreglement des Rasseklubs unterstellt.

4. Überprüfung der Abstammungsurkunde des zur Zucht vorgesehenen Hundes:
Handelt es sich um eine Urkunde der SKG, bestehen hinsichtlich deren Anerkennung keine Zweifel. Der rechtmässige Eigentümer muss durch die Stammbuchverwaltung der SKG darauf eingetragen sein (Handschriftliche Eintragungen sind unzulässig). Ahnentafeln von aus dem Ausland importierten Hunden müssen mit dem Signet der FCI, demjenigen des AKC, des CKC oder des KC versehen sein, andernfalls handelt es sich um ein Dokument, das von der SKG nicht anerkannt wird und in der Regel eine Zuchtverwendung von vornherein ausschliesst. Auf der ausländischen Urkunde müssen sowohl der in der Schweiz wohnhafte Eigentümer als auch die SHSB-Nummer des Hundes vermerkt sein. Diese SHSB-Nummer ist der Nachweis, dass der Hund im Schweizerischen Hundestammbuch (SHSB) registriert ist. Dies ist eine Bedingung für die Zuchtverwendung des Hundes unter dem Patronat der SKG. Bestehen Zweifel hinsichtlich der Anerkennung der Ahnentafel, kann die Stammbuchverwaltung (STV) der SKG kontaktiert werden.

5. Erwerb der Zuchtzulassung:
Voraussetzung für den Erwerb der Zuchtzulassung ist die Erfüllung bestimmter Voraussetzungen (z.B: gesundheitliche Vorsorgeuntersuchungen (HD-/ED-/PL-/Augen, u.s.w.), erfolgreiches Absolvieren von Leistungsprüfungen, etc.): Diese Voraussetzungen sind nicht für alle Rassen identisch und deshalb im Zuchtreglement des zuständigen Rasseklubs festgehalten. Im Weiteren bedarf es einer erfolgreich absolvierten Wesens- und Formwertprüfung, welche ebenfalls vom zuständigen Rasseklub – mind. einmal jährlich – organisiert und durchgeführt werden. Erfüllt der Hund sämtliche Zuchtvorschriften, wird er zur Zucht zugelassen – dies wird vom Zuchtverantwortlichen des Rasseklubs auf der Originalabstammungsurkunde bestätigt.

6. Zuchtnamenschutz:
Jeder Züchter muss – bevor die erste Belegung erfolgt – Inhaber eines geschützten Zuchtnamens sein, damit die von ihm gezüchteten Welpen im SHSB eingetragen werden können. Der nationale und gleichzeitig internationale Zuchtnamenschutz erfolgt durch die SKG, resp. die FCI und dauert – ab Einreichung des Antrags – zwischen 10 und 15 Wochen. Mit dem offiziellen Formular der SKG sind mehrere Vorschläge zu unterbreiten, dies um zu gewährleisten, dass wenigstens einer der gewählten Zuchtnamen sowohl in der Schweiz als auch im Ausland noch nicht vergeben ist. Es empfiehlt sich, bei der Wahl der Vorschläge vor Augen zu halten, dass der einmal geschützte Zuchtname nachträglich nicht mehr geändert werden kann und auch bestehen bleibt, wenn der Züchter eine andere Rassen züchten will.

Wer einen Zuchtnamen schützen lassen will, muss Wohnsitz in der Schweiz haben und seine Würfe dort aufziehen. Er muss für die Hundezucht eingerichtet sein, über die nötige Zeit verfügen und gewillt sein, die bestehenden Reglemente einzuhalten.

7. Zuchtstättenvorkontrolle:
Sobald der Zuchtnamenschutz erfolgt und von der SKG bestätigt worden ist, kann der Züchter beim zuständigen Rasseklub die erforderliche Zuchtstättenvorkontrolle beantragen. Es ist empfehlenswert, den Antrag rechtzeitig zu stellen, da die Zuchtverantwortlichen der Rasseklubs ihre Tätigkeit in aller Regel ehrenamtlich ausführen und im Alltag einem Beruf nachgehen. Der Zuchtstättenvorkontrollbericht ist der ersten Wurfmeldung an die Stammbuchverwaltung zwingend beizulegen.

Erst nach Erfüllen dieser Formalitäten kann mit der eigentlichen Zuchtplanung und Umsetzung begonnen werden:


1. Regelung der Deckformalitäten:
Nachdem die Auswahl des Rüden erfolgt ist, muss der Deckrüdenhalter rechtzeitig über die geplante Verpaarung informiert werden. Vor der Verpaarung haben sich die Eigentümer beider Hunde in jedem Fall zu vergewissern, dass die Hunde zur Zucht zugelassen sind (Vermerk auf der Abstammungsurkunde, Körschein). Über die gültige Zuchtzulassung kann man sich direkt beim zuständigen Rasseklub informieren.

2. Belegung der Hündin:
Zur Belegung müssen die Eigentümer beider Zuchtpartner die Originalabstammungsurkunde ihres Hundes und allfällige Gesundheitsatteste mitbringen. Der Eigentümer der Hündin muss zudem das Formular "Deckbescheinigung" – nach vollzogener Belegung – vom Deckrüdenhalter unterzeichnen lassen. Das Original behält der Züchter; es muss zu gegebener Zeit den Wurfmeldeunterlagen beigelegt werden. In der Regel verlangt der Rasseklub eine umgehende Meldung der Belegung: Im Zuchtreglement ist festgehalten, an wen, in welcher Form und innert welcher Frist diese zu erfolgen hat.

3. Treffen der Wurfvorbereitungen:
Ist alles normal verlaufen, kann davon ausgegangen werden, dass die Hündin 56 bis 65 Tage nach der Belegung Welpen gebären wird. Nun ist es an der Zeit, dass alles eingerichtet und bereitgestellt wird, was für die optimale Geburt und Unterbringung der Mutterhündin und ihren Welpen benötigt wird. Die Mindestanforderungen sind im Zuchtreglement des Rasseklubs festgehalten.

Es ist ratsam, den Haustierarzt über die bevorstehende Geburt zu informieren und für grundlegende Geburtsvorbereitungen kompetente Vertreter des Rasseklubs und/oder erfahrene Züchter zur Beratung beizuziehen.

4. Wurfmeldung:

Im Zuchtreglement ist nachzulesen, innert welcher Frist und an wen die Wurfmeldung zu erfolgen hat und wann die Wurf- und Zuchtstättenkontrolle durchgeführt wird. Diese Dienstleistung des Rasseklubs ist eine ausgezeichnete Gelegenheit, sich beraten zu lassen und allenfalls aufgetauchte Probleme zur Sprache zu bringen. Anlässlich dieser Kontrolle werden auch das Wurfbuch und die Heimtierausweise (Impfungen) der anwesenden Hunde eingesehen. In der Regel soll die Wurfmeldung (inkl. allen notwendigen Beilagen) spätestens vier Wochen nach dem Wurftermin beim Zuchtverantwortlichen des Rasseklubs eintreffen, sodass dieser die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben überprüfen, bestätigen und innert sechs Wochen nach dem Wurftermin an die Stammbuchverwaltung der SKG weiterleiten kann.

Nicht nur Neuzüchter haben oft Mühe, das Wurfmeldeformular der SKG korrekt auszufüllen: Es ist unumgänglich, sich für das Ausfüllen Zeit zu nehmen: Alle Angaben müssen lückenlos und wahrheitsgetreu eingetragen werden; immerhin erscheinen sie dann auf den Abstammungsurkunden der Welpen, welche eine Urkunde im Sinne des Gesetzes darstellt und ausnahmslos wahre Angaben enthalten muss. Bei Unklarheiten wird empfohlen, den Zuchtverantwortlichen des Rasseklubs zu Rate zu ziehen. Unvollständige und/oder nicht korrekt ausgefüllte Wurfmeldungen werden nicht bearbeitet und führen unweigerlich zu Verzögerungen beim Ausfertigen der Abstammungsurkunden.

5. Vorbereitung der Welpenabgabe:
Es gehört zu den allerwichtigsten Pflichten des Züchters, die Käufer seiner Welpen sorgfältig auszusuchen. Es wäre unverantwortlich, Welpen in die Welt zu setzen und diese an Leute und Plätze abzugeben, die vorgängig nicht kritisch überprüft wurden. Auf einen Verkauf ist in jedem Fall zu verzichten, wenn gewisse Umstände vermuten lassen, dass der neue Platz nicht ideal ist und die Voraussetzungen für eine verantwortungsvolle Hundehaltung fehlen. Die während der Aufzuchtsperiode regelmässig und mehrmals entwurmten Welpen müssen vor der Abgabe gegen die wichtigsten Infektionskrankheiten geimpft und mittels Microchip gekennzeichnet werden.

Es ist ratsam, die Welpen bereits an erste Umwelterfahrungen zu gewöhnen (z.B. Autofahren, erste kleine Spaziergänge, Kontakte zu anderen Personen (Kinder), ...).

Nun stehen die Tage des Abschieds unmittelbar bevor. Die Welpen müssen mit einem Kaufvertrag der SKG oder einem Vertrag gleichwertigen Inhalts, zusammen mit der Originalabstammungsurkunde und dem Heimtierausweis, an die neuen Eigentümer abgegeben werden. Empfohlen wird zudem die Abgabe eines Fütterungsplans, eines kleinen Vorrats des gewohnten Futters, allfällige Informationen und Tips zu Haltung, Erziehung und Pflege des Hundes, ein vertrautes Spielzeug und die Adresse einer SKG-anerkannten Welpenspielgruppe in der Nähe des Wohnorts des neuen Eigentümers.

6. Nachbetreuung:
Mit dem Verkauf der Welpen ist die Aufgabe des Züchters noch längst nicht erfüllt: Der verantwortungsvolle Züchter pflegt den Kontakt zu seinen Welpenkäufern, steht für Beratung und Auskünfte zur Verfügung und ist nötigenfalls auch bereit, einen Welpen zurückzunehmen oder bei der Umplatzierung eines Hundes aus seiner Zucht behilflich zu sein. Weist der Welpe wesentliche Mängel auf, bietet der Züchter Hand zu einer korrekten und einvernehmlichen Lösung.

Diese Schritte sind längst nicht alles, was ein zukünftiger SKG-Züchter wissen, beachten und befolgen muss. Im Verlauf seiner züchterischen Tätigkeit wird er noch vieles dazulernen (müssen). Die seriöse Hundezucht ist mit Sicherheit nichts, was nebenbei erledigt werden kann. Ob man will oder nicht, übernimmt man damit eine Menge Verantwortung gegenüber der Rasse, den gezüchteten Hunden und den Käufern. Wer glaubt, mit Hundezucht das grosse Geld verdienen zu können, lässt besser die Finger davon. Wer indessen bereit ist, alles daran zu setzen, um ein ehrlicher, engagierter und verantwortungsbewusster Züchter zu werden, dem wird seine Tätigkeit sehr viel Freude bereiten!

ABC für zukünftige SKG-Züchter – Das Wichtigste in Kürze:

  1. Bestellung des Formulars zum Antrag eines geschützten Zuchtnamens (erhältlich bei der SKG)
  2. Studium des Zucht- und Eintragungsreglements (ZER) der SKG (erhältlich bei der SKG) sowie des Zuchtreglements des für die zu züchten beabsichtigte Rasse zuständigen Rasseklubs (erhältlich beim Rasseklub)
  3. Empfohlen: Erwerb der Mitgliedschaft im Rasseklub oder einem anderen, SKG-anerkannten, kynologischen Verein
  4. Überprüfung der Abstammungsurkunde des zur Zucht vorgesehenen Hundes
  5. Erwerb der Zuchtzulassung
  6. Schutz eines Zuchtnamens (Dauer: 10–15 Wochen)
  7. Zuchtstättenvorkontrolle durch den zuständigen Rasseklub und positiver Kontrollbericht

Erst nach Erfüllen dieser Formalitäten kann mit der eigentlichen Zuchtplanung und Umsetzung begonnen werden:

  1. Regelung der Deckformalitäten
  2. Belegung der Hündin
  3. Treffen der Wurfvorbereitungen
  4. Wurfmeldung
  5. Vorbereitung der Welpenabgabe
  6. Nachbetreuung der Welpenkäufer

Ein engagierter SKG-Züchter:

  • Hat sich seiner Rasse verschrieben, befasst sich eingehend mit ihr und bildet sich laufend weiter
  • Verwendet nur Rassevertreter zur Zucht, die hohen Anforderungen an Gesundheit, Wesen und Exterieur zu genügen vermögen
  • Plant jeden Wurf sorgfältig und versucht dabei ständig, die Qualität seiner Zucht zu verbessern
  • Betreut, pflegt und ernährt seine Hunde in optimaler Weise und fördert und sozialisiert seine Welpen
  • Sorgt für regelmässige Beschäftigung und Bewegung aller sich in seiner Obhut befindenden Hunde und für Kontakte zu anderen Menschen und Artgenossen
  • Hält und züchtet nur so viele Hunde, wie es seine zeitliche Verfügbarkeit und seine Platzverhältnisse erlauben
  • Tritt stets als integre Person auf und sucht seine Welpenkäufer sorgfältig aus
  • Verwendet den Kaufvertrag der SKG oder einen Vertrag gleichwertigen Inhalts
  • Bleibt auch nach der Abgabe mit seinen Welpenkäufern in Verbindung und steht ihnen mit Rat und Tat zur Seite
  • Zieht immer wieder Bilanz und versucht, in seiner Zucht aufgetretene Defekte und Fehler mit allen verfügbaren Mitteln zu eliminieren
  • Befolgt bestehende Reglementsbestimmungen und ist bereit, auch darüber hinausgehende Anforderungen zu erfüllen
  • Sucht die Zusammenarbeit mit anderen Züchtern und ist dabei ehrlich und offen gegenüber berechtigter Kritik
  • Stellt das Wohl seiner Hunde und den Fortschritt der Rasse stets über die eigenen Interessen und über Erwägungen finanzieller und egoistischer Art
  • Vergisst nie, dass Hunde hochspezialisierte Wesen sind, deren Bedürfnisse als ursprüngliche Lauf-Raubtiere es zu respektieren gilt

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